Beispielrechnungen für das Sachwertverfahren
Anhand von Beispielen erläutern wir Ihnen die komplizierte Berechnung des Sachwertes einer Immobilie nach dem Sachwertverfahren:
Folgende Faktoren zur Bewertung eines Einfamilienhauses sind bekannt:
Art der Immobilie: Einfamilienhaus, freistehend
Keller: unterkellert
Anzahl Vollgeschosse: 1
Dach: Satteldach
Ausbaustufe Dach: ausgebaut (> 2,00 m)
Garage: mit Einzelgarage außerhalb des Gebäudes
Baujahr des Gebäudes: 1980
Baujahr der Garage: 1995
Wohnfläche: 120 m²
Grundstücksgröße: 500 m²
Standardstufe: 3 (mittel)
Bodenrichtwert: 20 € / m² (Bodenrichtwert wird über die Adresse der Immobilie ermittelt, siehe auch : Ermittlung des Bodenwerts
1. Schritt: Ermittlung der Regelherstellungskosten auf Grundlage der ImmowertV 2021 . Unter Punkt 7 Anlage 1 finden Sie die entsprechenden Tabellen:
Die Standardstufen geben Auskunft über die Ausstattung der Immobilie:
Standardstufe 1 = sehr einfach
Standardstufe 2 = einfach
Standardstufe 3 = mittel
Standardstufe 4 = gehoben
Standardstufe 5 = stark gehoben
Es ergeben sich hiermit Normalherstellungskosten von 835 € pro m² Bruttogrundfläche. Diese Kosten beziehen sich jedoch auf das Jahr 2010 und müssen noch mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert werden.
2. Schritt: Ermittlung des Baupreisindexes. Die Werte hierfür findet man beim Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern.
Stand 12.01.2020 beträgt der aktuelle Baupreisindex zum 4. Quartal 2019 115,7. Dieser muss ins Verhältnis zum Baupreisindex von 2010 gesetzt werden, dieser hatte im Jahr 2010 den Wert 90,0. Somit beträgt der Faktor 115,7 / 90,0 = 1,29.
3. Schritt: Ermittlung der Bruttogrundfläche. Falls nur die Wohnflächen bekannt sind, kann auf diese Datenbank unter Punkt 8 zurückgegriffen werden.
Da wir ein Objekt mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss haben, muss die Wohnfläche lt. Umrechnungstabelle mit dem Faktor 1,5 multipliziert werden um annäherungsweise die Bruttogrundfläche zu erhalten:
120 m² Wohnfläche x 1,5 = 180 m² Bruttogrundfläche.
4. Schritt: Gebäuderegelherstellwert = Regelherstellungskosten * Baupreisindex * Bruttogrundfläche
Gebäuderegelherstellwert = 835 € / m² * 1,29 * 180 m² = 193.887 €
5. Schritt: Ermittlung der Alterswertminderung:
Die Alterswertminderung errechnet sich folgendermaßen:
((Gesamtnutzungsdauer - Restnutzungsdauer) / Gesamtnutzungsdauer) *100
Die Gesamtnutzungsdauer einer Immobilie ist in der ImmowertV 2021 Anlage 1,der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts ( SW-RL) festgelegt.
Für dieses Beispiel gilt als Gesamtnutzungsdauer für ein Einfamilienhaus der Standardstufe 3 also 70 Jahre.
Die Restnutzungsdauer einer Immobilie ist in der ImmowertV 2021 Anlage 2,der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts ( SW-RL) festgelegt.
Zunächst wird über eine Punktetabelle der Modernisierungsgrad ermittelt:
Falls die Modernisierungsmaßnahmen länger zurückliegen, werden nicht mehr die maximalen Punkte vergeben, sondern entsprechend weniger. Hier eine Übersicht:
Aus der Summe der Punkte für die jeweils zum Bewertungsstichtag oder kurz zuvor durchgeführten Maßnahmen ergibt sich der Modernisierungsgrad.
Hieraus wird die Restnutzungsdauer in % berechnet:
Restnutzungsdauer = a*100/GND*Alter²-b*Alter+c*GND/100
Je nach Modernisierungsgrad, gelten folgende Werte für a,b und c:
Beispielswert: 16 Modernisierungspunkte
Die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes beträgt 70 Jahre, das Gebäudealter 39 Jahre, somit beträgt das relative Alter ca. 56 %. Durch Interpolation des Modernisierungsgrads, ergeben sich für a,b und c folgende Werte: a =0,0025, b= 0,558 und c=94,632.
Ergibt nach Einsetzen der Werte folgende Restnutzungsdauer:
0,0025*100/70*39²-0,558*39+94,632*70/100 = 49,91 Jahre, also gerundet 50 Jahre.
Somit errechnet sich die Alterswertminderung in %:
(70 Jahre - 50 Jahre) / 70 Jahre* 100 = 28,57 %
6. Schritt: Ermittlung des Gebäudesachwerts:
Gebäudesachwert = Gebäuderegelherstellwert - Alterswertminderung
Gebäudesachwert = 193.887 € - 28,57 % = 138.493 €
7. Schritt: Ermittlung des vorläufigen Sachwerts:
Vorläufiger Sachwert = Gebäudesachwert + Bodenwert
Vorläufiger Sachwert = 138.493 € + 10.000 € = 148.493 €
8. Schritt: Ermittlung des Sachwerts:
Sachwert = Vorläufiger Sachwert * Wertzahl
Ermittlung der Wertzahl über Anlage 25 des §191 BewG:
oder aktueller über die Sprengnetter-Sachwertfaktoren von 2013 / 2014:
Bei Zugrundelegung der Faktoren der Tabelle von Sprengnetter, erhalten wir folgendes Ergebnis:
Sachwert = 148.493 € * 0,88 = 130.674 €